KAKAO

EUDR-Daten zur Rückverfolgbarkeit und Compliance von Kakao

Verbinden Sie die Herkunft der Kakaofarmen, Kleinbauernkooperativen, Erntefenster, Lieferantentransaktionen, Verarbeitungschargen und Legalitätsnachweise für die EUDR-Due-Diligence.

UCVreg unterstützt Kakaoimporteure, -händler, -verarbeiter, Schokoladenhersteller und Marken bei der Strukturierung der Daten, die zum Nachweis entwaldungsfreier Kakaolieferketten erforderlich sind.

Regulatorische Informationen im August 2026 überprüft.
Für wen es relevant ist
Kakao-Herkunftskooperativen und ProduzentenvereinigungenInternationale Kakaobohnenhändler und -exporteureMühlen, Röster und Kakaobutter-/PulververarbeiterSchokoladenhersteller und SüßwarenmarkenRohstoffimporteure und HafenlogistikerEUDR-Compliance- und Nachhaltigkeitsteams
Regulatorischer Rahmen

Der EU-Rechtsrahmen für Kakao

Geltungsbereich und Anwendungstermine für Kakao

Die EU-Entwaldungsverordnung gilt für Kakao und bestimmte Folgeprodukte, die in Kapitel 18 der Kombinierten Nomenklatur aufgeführt sind, einschließlich Kakaobohnen, Kakaoschalen und -schalen, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und kakaohaltige Schokoladenzubereitungen.

Gemäß der EUDR müssen relevante Waren entwaldungsfrei sein (auf Flächen produziert werden, die nach dem 31. Dezember 2020 keiner Entwaldung unterliegen), in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt werden und durch eine Due-Diligence-Erklärung abgedeckt sein.

Die meisten EUDR-Verpflichtungen gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Betreiber. Für Unternehmen, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet wurden, gelten die Pflichten ab dem 30. Juni 2027.

Geolokalisierung von Parzellen und Rückverfolgbarkeit auf Betriebsebene

Betreiber müssen GPS-Koordinaten für alle Produktionsparzellen sammeln, auf denen Kakao geerntet wurde:

Die Rückverfolgbarkeit muss gewahrt bleiben, ohne dass konformer Kakao mit Kakao unbekannter Herkunft oder abgeholztem Land vermischt wird.

  • Polygon-GPS-Grenzen für alle Produktionsflächen ab 4 Hektar
  • Einzelpunkt-GPS-Koordinaten für Kleinbauerngrundstücke unter 4 Hektar
  • Produktionszeitraum und Erntezeitbereich für jede Liefercharge
  • Häufige und wissenschaftliche Artenbestimmung (Theobroma cacao)
  • Produktionsland und Verwaltungsregion
  • Aufzeichnungen zur Identifizierung von Erzeugergenossenschaften und Kleinbauern

EUDR-Pipeline für Geolokalisierung und Sorgfaltspflicht

Durchgängig verifizierter Workflow von der Lieferantendatenerfassung bis zur EU-Marktzulassung

Verifizierung in 4 Schritten
SCHRITT 01

Geolokalisierung der Fläche

GPS und Polygone

Erfassen Sie Polygonkoordinaten für landwirtschaftliche Parzellen (>4 ha) und Punktkoordinaten (<4 ha) über alle Lieferkooperativen hinweg.

SCHRITT 02

Entwaldungsprüfung

Copernicus-Satellitendaten

Automatischer räumlicher Abgleich mit Waldreferenzdaten vom 31. Dezember 2020 zum Nachweis von Entwaldungsfreiheit und gesetzlicher Legalität.

SCHRITT 03

Sorgfaltspflichterklärung

TRACES-NT-Register

Übermitteln Sie verifizierte Sorgfaltspflichterklärungen an die EU-Plattform TRACES-NT und erzeugen Sie unveränderliche Referenznummern.

SCHRITT 04

Zollabfertigung

Marktfreigabe

Übermitteln Sie überprüfbare DDS-Referenzcodes an Zollbehörden, Hafenlogistik und EU-Käufer.

EUDR-Rückverfolgbarkeit von Kakao, Kleinbauern-Parzellenpolygone und TRACES-NT-Due-Diligence-Erklärung
KI-generiert
EUDR-Due-Diligence-Prüfung, Polygonkartierung von Kleinbauernkooperativen und Verfolgung entwaldungsfreier Kakaochargen

Rechtmäßigkeit und TRACES-NT-Due-Diligence-Einreichung

Kakaoproduzenten müssen überprüfen, ob die Ernte den Gesetzen des Erzeugerlandes in Bezug auf Landnutzungsrechte, Umweltschutz, Arbeitsrechte und Menschenrechte entspricht.

Due-Diligence-Erklärungen (DDS) müssen elektronisch an das EU-Informationssystem TRACES-NT übermittelt werden, bevor Produkte auf den EU-Markt gebracht oder exportiert werden, wobei die Referenznummern für die Verifizierung über die nachgelagerten Süßwarenlieferketten hinweg kommuniziert werden müssen.

Operative Bereitschaft

Wo Konformitätsdaten für Kakao lückenhaft werden und wie UCVreg die Vorbereitung unterstützt

Kartieren Sie Millionen fragmentierter Kleinbauerngrundstücke

Die Herausforderung

Kakao wird überwiegend von Millionen Kleinbauern in Westafrika, Lateinamerika und Südostasien ohne formelle Landtitel angebaut.

Wie UCVreg unterstützt

Erfassen Sie Massen-GPS-Polygon- und Punktdateien aus kooperativen Registern mit automatischer Polygonvalidierung und Duplikaterkennung.

Verifizieren Sie, dass im Vergleich zu den Ausgangswerten für 2020 keine Entwaldung stattfindet

Die Herausforderung

Der Nachweis, dass es nach dem 31. Dezember 2020 zu keiner Entwaldung kommt, erfordert eine multitemporale Satellitenüberlagerung mit Copernicus-Basislinien für die Baumbedeckung.

Wie UCVreg unterstützt

Das automatisierte räumliche Screening überlagert Grundstücksgrenzen mit Entwaldungskarten und generiert so Risikobewertungen und revisionssichere Beweise.

Halten Sie die Lieferkette durch Massenverarbeitung aufrecht

Die Herausforderung

Kakaobohnen von Tausenden von Kleinbauern werden in Einkaufsstationen, Fermentationszentren, Trockenhöfen und Schüttguträumen gesammelt.

Wie UCVreg unterstützt

Strukturieren Sie Massenbilanz- und Trennungsbücher auf Chargenebene, die landwirtschaftliche Ursprungsflächen mit Exportchargen und Mahlchargen verbinden.

Automatisieren Sie die Einreichung von TRACES-NT-Due-Diligence-Erklärungen

Die Herausforderung

Die manuelle Dateneingabe von Tausenden von Polygonkoordinaten in das TRACES-NT-Portal verursacht einen enormen Betriebsaufwand.

Wie UCVreg unterstützt

Verpacken Sie validierte Batch-Daten und Plot-Geometrien in EUDR-konforme Nutzlasten für die API-Übermittlung und die DDS-Referenzverwaltung.

Regulatorische Fakten

Allgemeine Wirtschaftsakteure müssen die EUDR-Sorgfaltspflicht ab dem genannten Stichtag erfüllen.

30. Dezember 2026

Quellenangabe: Regulation (EU) 2025/2650 amending Regulation (EU) 2023/1115

Kleinst- und Kleinakteure bei Erzeugnissen, die zuvor nicht unter die EUTR fielen, folgen dem späteren genannten Stichtag. Kleine und Kleinstakteure bei zuvor EUTR-erfassten Erzeugnissen bleiben beim allgemeinen Stichtag.

30. Juni 2027

Quellenangabe: Regulation (EU) 2025/2650 Art. 38(2) (non-EUTR micro/small operators)

Geltungsbereich

Kombinierte Nomenklatur / Zollpositionen
1801 00 001802 00 001803 10 001803 20 001804 00 001805 00 001806 101806 201806 311806 321806 90

Umfasst ganze oder gebrochene Kakaobohnen, Kakaoschalen, Paste, Butter, ungesüßtes/gesüßtes Kakaopulver und Schokoladenwaren.

Die Sorgfaltspflicht gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große Betreiber und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Verwandte regulatorische Themen und Konformitätsthemen
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