EU-Compliance und Rückverfolgbarkeit für Lebensmittel und Landwirtschaft
Bereiten Sie Daten zu Agrarrohstoffen, Betrieben, Verarbeitern, Verpackungen und Lieferketten für EUDR-Sorgfaltspflichten, Lebensmittelsicherheitsvorschriften und sich entwickelnde Nachhaltigkeitsanforderungen vor.
UCVreg unterstützt Agrarerzeuger, Rohstoffhändler, Lebensmittelverarbeiter, Importeure und Einzelhändler dabei, Compliance-Informationen zu strukturieren, Nachweise für entwaldungsfreie Lieferketten zu prüfen und prüfbare regulatorische Akten zu führen.
Der EU-Rechtsrahmen für Lebensmittel & Landwirtschaft
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115)
Erfasst sieben zentrale Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Relevante Produkte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, müssen entwaldungsfrei sein (auf Flächen erzeugt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden), rechtmäßig erzeugt sein und durch eine elektronische Sorgfaltserklärung (DDS) belegt werden.
Die meisten Verpflichtungen gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen.
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bei Lebensmitteln
Lebensmittel- und Getränkeverpackungen müssen die PPWR erfüllen: recyclinggerechtes Design, Mindestanteile von Post-Consumer-Rezyklaten in Kunststoffen, Beschränkungen für PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien und standardisierte Sortierhinweise.
Lebensmittelunternehmen müssen Herkunftsdaten zu Agrarrohstoffen neben Compliance-Erklärungen für Verpackungsmaterialien koordinieren.
EUDR-Pipeline für Geolokalisierung und Sorgfaltspflicht
Durchgängig verifizierter Workflow von der Lieferantendatenerfassung bis zur EU-Marktzulassung
Geolokalisierung der Fläche
GPS und PolygoneErfassen Sie Polygonkoordinaten für landwirtschaftliche Parzellen (>4 ha) und Punktkoordinaten (<4 ha) über alle Lieferkooperativen hinweg.
Entwaldungsprüfung
Copernicus-SatellitendatenAutomatischer räumlicher Abgleich mit Waldreferenzdaten vom 31. Dezember 2020 zum Nachweis von Entwaldungsfreiheit und gesetzlicher Legalität.
Sorgfaltspflichterklärung
TRACES-NT-RegisterÜbermitteln Sie verifizierte Sorgfaltspflichterklärungen an die EU-Plattform TRACES-NT und erzeugen Sie unveränderliche Referenznummern.
Zollabfertigung
MarktfreigabeÜbermitteln Sie überprüfbare DDS-Referenzcodes an Zollbehörden, Hafenlogistik und EU-Käufer.

Wo Konformitätsdaten für Lebensmittel & Landwirtschaft lückenhaft werden und wie UCVreg die Vorbereitung unterstützt
Geodaten aus Liefergebieten mit mehreren Herkünften übernehmen
Agrarprodukte stammen von Millionen Kleinbetrieben in unterschiedlichen Regionen mit verschieden ausgeprägter digitaler Infrastruktur.
Unterstützen Sie die Massenerfassung von Shapefiles, GeoJSON und Polygonen aus mobilen Feldanwendungen mit automatisierter räumlicher Validierung.
Entwaldungsfreiheit anhand von Satelliten-Basislinien 2020 prüfen
Der Nachweis, dass nach Dezember 2020 kein Wald verloren ging, erfordert automatisiertes Satellitenscreening und prüfbare Belege für Veränderungen der Baumkronendecke.
Automatisieren Sie räumliche Überlagerungen mit Copernicus-Basislinien zur Waldbedeckung, um zeitgestempelte Risikobewertungen zu erstellen.
Chargenverantwortung durch die Lebensmittelproduktion verfolgen
Agrarische Zutaten von konformen und nicht konformen Flächen dürfen in Silos oder Verarbeitungslinien nicht vermischt werden.
Führen Sie Chargentrennung und Mass-Balance-Register auf Losbasis, die verpackte End-SKUs mit zertifizierten Betriebsflächen verbinden.
Meldungen von Sorgfaltserklärungen in TRACES-NT automatisieren
Häufige Lebensmittelsendungen erfordern die fortlaufende Übermittlung komplexer DDS-Dossiers an das EU-Portal TRACES-NT.
Optimieren Sie die DDS-Erstellung und automatisierte Übermittlung über direkte API-Integrationen mit vollständiger Verfolgung von Referenznummern.
Regulatorische Fakten
Allgemeine Wirtschaftsakteure müssen die EUDR-Sorgfaltspflicht ab dem genannten Stichtag erfüllen.
30. Dezember 2026
Quellenangabe: Regulation (EU) 2025/2650 amending Regulation (EU) 2023/1115
Kleinst- und Kleinakteure bei Erzeugnissen, die zuvor nicht unter die EUTR fielen, folgen dem späteren genannten Stichtag. Kleine und Kleinstakteure bei zuvor EUTR-erfassten Erzeugnissen bleiben beim allgemeinen Stichtag.
30. Juni 2027
Quellenangabe: Regulation (EU) 2025/2650 Art. 38(2) (non-EUTR micro/small operators)
Geltungsbereich
01020201090112011511180118062304Umfasst Rinder/Rindfleisch, Kakao/Schokolade, Kaffee, Palmöl, Sojabohnen/-schrot und daraus hergestellte Lebensmittelzubereitungen.
Die verpflichtende Sorgfaltspflicht gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große Marktteilnehmer und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen.
Erfahren Sie in unserem EUDR-Plattformleitfaden für Lebensmittel und Landwirtschaft, wie UCVreg die Kartierung landwirtschaftlicher Flächen für mehrere Rohstoffe und Meldungen in TRACES-NT verwaltet.